Die Techniker Krankenkasse ist ein guter Partner von uns und hilft bereits vielen Studierenden in ganz Deutschland beim Thema Krankenversicherung.

Doch wann und wo muss man sich überhaupt versichern?

Bis zum 25. Geburtstag ist man in der Regel über die Familienversicherung kostenfrei mit versichert. Danach wechselst du in die Krankenversicherung der Studenten. Wenn du BAföG beziehst, kannst du einen Beitragszuschuss vom BAföG-Amt erhalten.
Es gibt allerdings Situationen, z.B. eine Beschäftigung mit einem monatlichen Entgelt über 450,00 €, in denen auch vor dem 25. Geburtstag eine eigene Mitgliedschaft schon verpflichtend ist.
 
Wieso die Techniker Krankenkasse?

Die Techniker Krankenkasse hebt sich von anderen Anbietern mit ihren vielen Zusatzleistungen ab.

So gibt es zum Beispiel
  • einen hervorragenden Schutz im Urlaub oder bei Auslandssemestern
  • die TK-Doc App, mit der du von zu Hause per Video-Chat einen Arzt kontaktieren kannst
  • kostenloses Hautkrebs Screening für Studierende ab 20 Jahren
Mit einem Klick auf den unteren Button hast du die Chance Mitglied bei der TK zu werden. Bei Fragen kannst du dich an unseren Kontakt bei der Techniker Krankenkasse wenden:

David Zuber
Tel.: 0175 111 22 46
Email: david.zuber@tk.de 
 
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